Startschuss für die gesundheitliche Vorausplanung in Basel-Stadt und Baselland
Zunehmende medizinische Handlungsoptionen bei ernster Erkrankung, der Wunsch der meisten Menschen, möglichst lang selbst bestimmen und entscheiden zu können, und das Bedürfnis, Angehörige vom Entscheidungsdruck zu entlasten, haben dazu geführt, auch in der Nordwestschweiz das Konzept der gesundheitlichen Vorausplanung zu konkretisieren.
Basierend auf einem im Jahr 2018 gemeinsam vom BAG und palliative.ch erarbeiteten Rahmenkonzept mit dem Titel Gesundheitliche Vorausplanung mit dem Schwerpunkt «Advance Care Planning» hat sich in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland auf Initiative des Universitären Zentrums für Hausarztmedizin beider Basel, der Abteilung Palliative Care am Universitätsspital Basel und der im Bereich der Patientenverfügungs-Beratung tätigen Organisation GGG Voluntas eine multiprofessionell zusammengesetzte Kerngruppe an die Arbeit gemacht und für die beiden Halbkantone in einem ausgesprochen partizipativen Bottom-up-Prozess ein Konzept zur gesundheitlichen Vorausplanung erarbeitet. Ende November 2023 wurden die Grundideen, die Formulare und die Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung interessierten Fachpersonen, aber auch Mitgliedern von Behörden, Verantwortungsträgern von Verbänden und Institutionen vorgestellt.
Ausgesprochen erfreulich ist es, dass nahezu sämtliche im Bereich der Gesundheitsversorgung tätigen Institutionen und Spitäler, aber auch die Medizinische Gesellschaft Basel-Stadt, die Ärztegesellschaft Baselland, die grossen Verbände der Alters- und Pflegeheime Curaviva BS und BL wie auch die kantonalen Spitex-Organisationen dieses Konzept mittragen, ihre Mitarbeitenden und Mitglieder über die entsprechenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und ihnen zugleich empfehlen, die für beiden Kantone geschaffenen einheitlichen Formulare zu verwenden.
Dabei geht es um die Ärztliche Notfallanordnung, ein Dokument für ältere resp. ernst erkrankte Menschen, in dem sie gemeinsam mit der behandelnden Arztperson festlegen, welchen konkreten lebenserhaltenden Massnahmen (z. B. Reanimation, Einweisung auf eine Intensivstation mit oder ohne invasive Beatmung, Spitalbehandlung) sie in einer Notfallsituation zustimmen und welchen nicht. Eine solche Notfallanordnung kann bei Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person auch von einer gesetzlichen Vertretungsperson gemeinsam mit einer Arztperson errichtet werden.
Auch der Behandlungsplan für ebenfalls ältere und ernst erkrankte Menschen ist ein Dokument der gesundheitlichen Vorausplanung. Dieser dient der vorausschauenden Behandlungsplanung und ist zugleich ein Kommunikationsinstrument für alle an der Behandlung und Betreuung beteiligten Fachpersonen.
Nach wie vor wird gesunden und kranken Menschen dazu geraten, eine Patientenverfügung zu erstellen, wenn es ihnen ein Anliegen ist, dass ihre Behandlungswünsche im Falle einer Urteilsunfähigkeit berücksichtigt werden. Hierfür werden bereits in Umfang und Inhalt unterschiedliche Formulare angeboten.
- Detaillierte Informationen zum Konzept, zu den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und auch die Formulare Ärztliche Notfallanordnung und Behandlungsplan können über die eigens geschaffene Website heruntergeladen werden: www.gesundheitliche-vorausplanung-bb.ch.
- Fachpersonen haben die Möglichkeit, sich in Form eines kostenlosen E-Learnings mit dem Thema vertraut zu machen: https://tales.nmc.unibas.ch/r/gesundheitliche-vorausplanung-bb/.
- GGG Voluntas als langjährig erfahrenes Kompetenzzentrum für die gesundheitliche Vorausplanung bietet für Interessierte entsprechende Einführungs- und Weiterbildungskurse an: www.ggg-voluntas.ch.
- Schliesslich besteht die Möglichkeit, sich laufend über die Entwicklung der gesundheitlichen Vorausplanung auf nationaler Ebene
zu informieren. Eine im Jahr 2021 vom BAG und von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) eingesetzte Arbeitsgruppe informiert auf folgender Website: https://www.samw.ch/de/Ethik/Themen-A-bis-Z/Gesundheitliche-Vorausplanung.html
Die Mitglieder der Kerngruppe Gesundheitliche Vorausplanung und der Beirat, zusammengesetzt aus Vertretungen der involvierten Institutionen und Verbände sowie Verantwortungsträgern der Behörden, möchten Sie, verehrte Leserinnen und Leser, animieren, zum Wohle der von uns betreuten gesunden und kranken Menschen von den neuen sich ergebenden Möglichkeiten der gesundheitlichen Vorausplanung Gebrauch zu machen.

Patientenverfügung: Beratung GGG Voluntas
Für die Kerngruppe Gesundheitliche Vorausplanung BS & BL:
Michelle Salathé, GGG Voluntas
Jikkelien Bohren, GGG Voluntas
Klaus Bally, Universitäres Zentrum für Hausarztmedizin beider Basel (uniham-bb)