Die nationale Spitalplanung über die Kantonsgrenzen hinaus optimieren
Die Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) hat sich zum Ziel gesetzt, die Spitalplanung über die Kantonsgrenzen hinaus zu optimieren. Dafür hat sie in ihrer Plenarversammlung im November 2025 einen Dreiphasenplan entwickelt, der die Unterscheidung zwischen Grund- und Spezialversorgung in den Vordergrund stellt.
Gemäss Verfassung sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung und damit auch für das Spitalangebot zuständig. Sie sollen der Bevölkerung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Spitalversorgung bieten. Die Schweizer Spitallandschaft hat sich in den letzten Jahren jedoch stark verändert. Die Zeiten, in denen fast jede grössere Gemeinde ein Spital hatte, sind vorbei. Obwohl die Bevölkerung wächst, nimmt die Zahl der Spitäler ab, während ihre medizinische Spezialisierung zunimmt.
Das Bevölkerungswachstum, die zunehmende Lebenserwartung und die Fortschritte der modernen Medizin stellen die Kantone bei der Spitalplanung vor grosse Herausforderungen. Sie müssen entscheiden, welche Spitäler wirtschaftlich tragfähig sind und welche nicht, und sicherstellen, dass die Fahrzeiten zum nächsten spezialisierten Spital angemessen sind. Das begrenzte Fachkräfteangebot zwingt die Kantone zudem dazu, die Spitallandschaft neu zu denken.
Die Kantone steuern das Spitalangebot hauptsächlich durch die Erteilung und den Entzug von Leistungsaufträgen. Der Entzug eines Leistungsauftrags wird häufig gerichtlich angefochten, und der Abbau von Leistungen oder die Schliessung eines Spitalstandorts stösst oft auf Widerstand.
Die Kantone kennen die regionalen Strukturen und Bedürfnisse am besten, weshalb die Spitalplanung nach Ansicht der GDK bei ihnen am richtigen Ort ist. Eine stärkere Koordination zwischen den Kantonen ist dennoch notwendig. Um ihre bereits bestehende Zusammenarbeit weiter auszubauen, haben die Kantone im November 2025 einen Dreiphasenplan beschlossen.
In der ersten Phase werden die Gesundheitsdirektoren erstmals für die gesamte Schweiz das Angebot und den Bedarf an stationären medizinischen Leistungen analysieren. In der zweiten Phase werden die Kantone festlegen, welche Behandlungen und Eingriffe im Spital zur Grundversorgung und welche zur Spezialversorgung gehören. Schliesslich werden in der dritten Phase die Leistungsaufträge nach diesen Kriterien vergeben. Entscheidend sind dabei auch die Fallzahlen: Nur wer eine Mindestanzahl an Operationen durchführt, darf diese weiterhin anbieten.
Verhältnismässig einfache Eingriffe, wie beispielsweise eine unkomplizierte Blinddarmoperation, sollen weiterhin wohnortnah durchgeführt werden. Spezialisierte Angebote hingegen, wie etwa komplizierte Wirbelsäulenoperationen, können stärker gebündelt werden. Dies ermöglicht die wirtschaftliche Durchführung dieser Leistungen in hoher medizinischer Qualität. Die Kantone streben daher eine Konzentration des Angebots an spezialisierten Spitalleistungen an.


