Interview mit Lukas Engelberger, Präsident GDK und Regierungsrat Kanton Basel-Stadt
«Verschiedene Vorstösse im Bundesparlament stellen die kantonale Spitalplanungskompetenz infrage»
Lukas Engelberger: Es gibt heute viele gute Beispiele für die Zusammenarbeit der Kantone bei der Spitalplanung. Zum Beispiel in der gemeinsamen Gesundheitsregion in den beiden Basel oder in mehreren Kantonen in der Ostschweiz oder der Zentralschweiz. Was wir mit dem Dreiphasenplan erstmals erreichen wollen, ist eine gesamtschweizerische Grundlage, worauf sich die Kantone bei ihrer Planung abstützen können. Wir wollen neu gemeinsam festlegen, welche Behandlungen zur Grundversorgung zählen und weiterhin wohnortnah erbracht werden sollen – und welche zur Spezialversorgung gehören und eher noch konzentriert werden können. Gestützt auf diese Definitionen werden sich die Kantone anschliessend bei ihren Spitalplanungen an Spitalversorgungsräumen orientieren können.
Verschiedene Vorstösse im Bundesparlament stellen die kantonale Spitalplanungskompetenz infrage und wollen die Spitalplanung teilweise dem Bund übertragen. Für uns ist aber klar, dass die Spitalplanung weiterhin durch die Kantone erfolgen muss. Nur so ist die Einbettung der Spitäler in das regionale Gesundheitswesen sichergestellt. Die GDK ist überzeugt, dass der Dreiphasenplan die Forderungen nach einer verstärkten Koordination aufnimmt, ohne gleichzeitig die verfassungsmässige Verantwortung der Kantone für die Spitalplanung infrage zu stellen.
Die Zuordnung zur Grund- oder Spezialversorgung soll nach medizinischen Kriterien erfolgen. Deshalb werden medizinische Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Fachgesellschaften und Leistungserbringer einbezogen. Die Zuordnung aller Behandlungen und Eingriffe zur Grundversorgung oder zur Spezialversorgung ist eine grosse Neuerung gegenüber dem Status quo. Es braucht dafür unter anderem umfangreiche Datenanalysen. Die Kantone werden sich im Rahmen einer Vernehmlassung zum Zuordnungsvorschlag äussern. Im letzten Schritt wird die GDK-Plenarversammlung beschliessen, ob die vorgeschlagene Zuordnung zur Grundversorgung und zur Spezialversorgung den Kantonen zur Anwendung empfohlen wird.
Bei den GDK-Empfehlungen geht es darum, sicherzustellen, dass die Kantone in Zukunft ihre Leistungsaufträge im Bereich der Spezialversorgung noch besser aufeinander abstimmen. Bei spezialisierten Angeboten – wie zum Beispiel komplizierten Wirbelsäulenoperationen – kann das Angebot noch stärker gebündelt werden. So können diese Leistungen in einer hohen medizinischen Qualität wirtschaftlich durchgeführt werden. In den vergangenen Jahren hat sich die Schweizer Spitallandschaft stark verändert. Die Bereinigung der Spitallandschaft wird sich fortsetzen, nur schon aufgrund des begrenzten Fachkräfteangebots. Diese Entwicklung wollen wir aktiv gestalten.
Die Fragen stellte Bernhard Stricker, Mitglied Redaktion Synapse
Der Interviewpartner:

Lukas Engelberger
Präsident GDK und Regierungsrat Kanton Basel-Stadt

