VHBB-News

Stellungnahme zur geplanten Zulassungs­beschränkung aus Sicht der Hausärzte

Im Sommer 2020 hat das Bundesparlament eine definitive Lösung der Zulassungsbeschränkung derjenigen Ärztinnen und Ärzte verabschiedet, welche künftig zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen wollen. Die Kantone BS und BL gehören zu den ersten, welche die neue Rechtslage übernehmen wollen. Zur Vernehmlassung waren auch Vertreter der VHBB eingeladen.

Vorweg: Haus- und Kinderärztinnen ­werden auch in Zukunft in BS und BL in keiner Region kontingentiert. Wer sich in den nächsten Jahren als Kinder- oder Hausärztin niederlassen möchte, für die wird auch weiterhin eine Niederlassungsbewilligung reichen, und sie werden sich keinem OKP-Zulassungsverfahren unterwerfen müssen (bzw., falls dennoch, wäre ein solches rein formaler Art).

Dennoch sind verschiedene Punkte ­offen, welche, da prinzipieller Natur, die Tätigkeit von «Grundversorgerinnen und Grundversorger» dennoch betreffen ­können. Es ist z.B. nicht klar,

• wie das Festsetzungsverfahren bzgl. der zugelassenen Obergrenze von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten genau stattfindet. Die Datenbasis ist mittlerweile 10 Jahre alt, und über die Vorstellung, wie mit ihr umzugehen sei, existieren verschiedene Vorstellungen;

• ob angestellten wie selbständigen Ärztinnen und Ärzten gleich lange Spiesse zuerkannt werden;

• ob wir künftig die Wahl haben, unsere Patienten über neu entstehende Ver­sicherungsprodukte oder auf deren ­eigene Rechnung auch an praktizierende Spezialisten ohne OKP-Zulassung zuweisen zu können, und ob dadurch der Förderung einer qualitativ unterschiedlichen («Zweiklassen-») Medizin Vorschub geleistet würde;

• wieweit die Gross- bzw. Spitalambulatorien Grundversorgerinnen und Grundversorger anstellen werden, die teilweise spezialärztliche Funktionen ausüben, um trotz Kontingentierung das Angebot an lukrativeren Leistungen aufrechterhalten bzw. ausbauen zu können.

Zwar werden Kinder- und Hausärzte im Lauf ihrer Weiterbildung auch künftig nicht in Versuchung geraten, an leidigem Feilschen, Rangeln und anderen moralisch zwiespältigen Machenschaften teilzunehmen. Denken wir aber daran: Wenn Radiologen, Pathologen, Hämatologen und Infektiologen kontingentiert werden, kann dies auch auf unser Patienten-Management (bzw. direkt auf unsere Patienten) einen erheblichen Einfluss ­haben, indem bislang zur Verfügung ­gestandene Dienstleistungen nur noch verzögert (z.B. das Resultat einer Mamma-Biopsie) oder gar nicht mehr angeboten werden. Daran können Ärztinnen und Ärzte in der Ambulanz kein ­Interesse haben, seien es nun Kinder- oder Hausärztinnen, seien es Dermatologen, Neurologen oder andere Spezialisten, welche (noch) nicht einer Obergrenze unterworfen sind.

Damit die neue Gesetzgebung mit ­Augenmass vorgenommen wird, ist unabdingbar, dass die kantonalen Ärzte­gesellschaften von Beginn weg in die ­Umsetzung, bis hin zu den konkreten ­Zulassungsverfahren, involviert werden. Dass auf diesem Weg die Fachgesellschaften ebenfalls beteiligt würden, ­versteht sich von selbst.

Dr. med. Christoph Hollenstein

Aufruf zur Kandidatur für die ­Delegiertenwahlen ­Hausärzte Schweiz (MFE)

Die vierte Amtsperiode der Delegierten (und des Vorstandes) von «Hausärzte Schweiz» ist Ende 2021 ausgelaufen. ­Basel-Stadt und Baselland können zusammen 2 Delegierte stellen (ZH und BE stellen je 4, VD 3, die übrigen Kantone je 1–2 Delegierte; daneben haben die Fachverbände SGAIM 8, die SGP 4 Sitze, die Jungen Hausärzte Schweiz 2 Sitze).

Die VHBB wird vom Berufsverband der «Hausärzte Schweiz» als dasjenige Organ angesehen, welches die Delegiertenwahlen BS/BL durchzuführen hat.

Die beiden bisherigen Delegierten, Drs. Philipp Zinsser (BS) und Christoph Hollenstein (BL), stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Als Ersatzdelegierter hat sich Dr. Felix Mihatsch (BS) bereit erklärt. Auf jeden Fall wäre es gut, eine/n weitere/n Ersatzdelegierte/n (vorzugsweise Kinderärztin, vorzugsweise aus BL) aufführen zu können.

Wir bitten alle in Basel-Stadt und ­Baselland praktizierenden Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte, allfällige Kandidaturen zu melden. Wahlkandidatinnen und -kandidaten müssen wie alle Mitglieder der MFE einen Facharzttitel für Allgemeinmedizin, Innere Medizin (bzw. Allgemeine ­Innere Medizin) oder Kinder- und ­Jugendmedizin führen oder über eine als gleichwertig anerkannte Weiterbildung verfügen; dabei spielt es keine Rolle, ob sie selbständig oder im Angestelltenstatus tätig sind.

Wahlvorschläge müssen bis zum 14.5.2022 auf dem VHBB-Sekretariat, c/o MedGes, Freie Strasse 3/5, 4001 Basel, eintreffen. Bitte nebst korrekter Adresse Foto beilegen und wichtigste berufspolitische Engagements (keine Bedingung!) angeben.

Melden sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten als verfügbare Delegiertensitze wird eine offizielle Wahl durchgeführt. In diesem Fall wird der VHBB-­Vorstand die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten hier präsentieren. Ansonsten gelten die oben portierten Kandidaten als gewählt. Für einen allfälligen 2. Ersatzdelegierten (oder eine Ersatzdelegierte) wird nach Publikation eine Einsprachefrist laufen, welche ggf. in eine Wahl der oder des 2. Ersatzdelegierten mündet.

Für Fragen steht das VHBB-Sekretariat zur Verfügung (sekretariat@vhbb.ch).

Vereinigung der Hausärzte und Hausärztinnen beider Basel